Eine Vorsorgeverfügung erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie im Ernstfall gefunden wird.
Aus diesem Grund ist die Registrierung jeder Vorsorgeverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer so wichtig: Damit sie gefunden wird!
So ist sichergestellt, dass Ihr Recht auf Selbstbestimmung verwirklicht wird.
Die Stiftung Warentest (Das Vorsorge-Set, 4. Auflage, S. 35) empfiehlt daher: „Jeder, der seine rechtliche Vorsorge regelt, sollte seine Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren.“
Zweck
Das Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte über das Vorhandensein von Vorsorgeverfügungen zu informieren.
Dadurch sollen unnötige Betreuungsverfahren effektiv vermieden werden.
Inhalt
Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert werden. Seit 2005 wurde hiervon bereits über 5 Millionen Mal Gebrauch gemacht.
© Quelle: Zentrales Vorsorgeregister (https://www.vorsorgeregister.de/)